Die Delegierten werden an der Generalversammlung des BBV Rottal für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.
Die Zahl der Stimmberechtigten im Rottal ist abhängig von der Anzahl direktzahlungsberechtiger Landwirtschaftsbetriebe in den Gemeinden Ruswil und
Grosswangen.
Die Rottaler Bäuerinnen und Bauern sind nicht Direktmitglieder beim Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, sondern über den Bäuerinnen- und Bauernverein Rottal
dem LBBV zugehörig und bilden so die umfassende bäuerliche Trägerschaft.